Der Schutz von Markenzeichen, insbes. Logos ist ein wichtiger Schritt bei der Einführung eines Corporate Designs. Seit 1994 arbeiten wir mit einer bekannten Patentanwaltskanzlei zusammen um Wort-Bildmarken unserer Kunden schutzfähig zu gestalten und beim DPMA in Müchen anzumelden. Die Preise sind überschaubar. Dass man es in Sachen Markenrecht auch übertreiben kann zeigt folgende Mitteilung :
EU-Gericht: Lindts Goldhase ist keine Marke
Der goldverpackte Schokohase mit rotem Halsband ist keine Marke. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-98/11 P). Die Richter wiesen damit endgültig eine Klage des Schweizer Süßwarenherstellers Lindt & Sprüngli zurück, der das Schokotier als europäische Marke schützen lassen wollte. Parallel dazu hatte Lindt in einem jahrelangen Verfahren, das in Deutschland bis vor den Bundesgerichtshof ging, der bayerischen Confiserie Riegelein vorgeworfen, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben. Der Lindt-Hase unterscheidet sich nicht genügend von ähnlichen Produkten, befanden die europäischen Richter. Damit bestätigten sie eine erste Entscheidung ihrer Kollegen der unteren Kammer beim Europäischen Gerichtshof. Auch das Gemeinschaftsmarkenamt der EU, bei dem Lindt & Sprüngli seinen Goldhasen hatte schützen lassen wollen, hatte den Antrag zurückgewiesen. (dpa)